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Wer muss Künstlersozialkasse zahlen?

Integration von Künstlern & Publizisten ins Sozialversicherungssystem

HINWEIS ZUR KÜNSTLERSOZIALKASSE

Um nachträglich Überraschungen zu vermeiden, möchten wir unsere Kunden und Interessenten vorab über das Thema Künstlersozialkasse (kurz: KSK) informieren. Die KSK-Abgabepflicht in Höhe von 5,0 % (Stand 2023) kann auch auf Leistungen erhoben werden, die wir für Sie erbringen, da wir keine Kapitalgesellschaft sind.

Die Künstlersozialversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Das Sozialversicherungs­system ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (Quelle: Wikipedia).

Seit 2013 wurde der KSK-Abgabe-Check in die Betriebsprüfung integriert und seitdem prüft die Deutsche Rentenversicherung systematisch alle Rechnungen auf mögliche KSK-Honorare – bis zu 5 Jahre rückwirkend.

In unserer Agentur profitiert niemand von den Leistungen der Künstlersozialkasse oder gehört dieser an. Im Gegenteil: Beschäftigen wir bei Auftragsspitzen Freelancer, sind wir ebenfalls dazu verpflichtet, KSK-Beiträge abzuführen, sofern die geleisteten Tätigkeiten unter die Abgabebedingungen fallen. Die Abgabe gilt per se für alle kreativen Leistungen – auch wenn der Leistungserbringer nicht KSK-versichert ist.

Umfassende Informationen zu dem Thema Künstlersozialkasse-Abgabe und der Integration finden Sie auch auf der Website www.kuenstlersozialkasse.de.

 

Infizierte Rechnung / Rechnungssplitting

Die KSK-Abgabe wird immer auf den gesamten Rechnungswert erhoben. Das heißt, auch wenn nur eine Position der Rechnung konzeptionelle oder kreative Leistungen beinhaltet, ist diese ganze Rechnung „infiziert“.

Daher sind wir darauf bedacht, bei ganzheitlichen Leistungen (Printprodukte, Website-Erstellung etc.) unsere Rechnung zu splitten:

  • Rechnung 1: Konzeption & Design –> KSK-Abgabepflicht
  • Rechnung 2: Technische Umsetzung & Projektmanagement –> abgabenfrei

Folgende Leistungen fallen nicht unter die Künstlersozialkasse-Abgabepflicht:
Hosting | technische Umsetzung | Programmierung | Kampagnen-Controlling oder -Setup | Contentpflege (sofern keine kreative Leistung wie Bildbearbeitung o. ä. von Nöten ist) | Updates | Suchmaschinenoptimierung